Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
für die „Cubivan Pre-Order – CPO“
Reservierungsaktion 2026
1. Veranstalter
Veranstalter der Reservierungsaktion ist:
Vanna Camp GmbH
mit Sitz in: Prantach 25, ITALIEN - 39015 St. Leonhard i. P. (BZ), MWSt.-Nr. 03299430219 | Zertifizierte PEC-Adresse: vannacamp@pecimprese.it, hier vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Florian Haller
(nachfolgend „Veranstalter“ oder „Anbieter“ )
2. Zweck der Reservierungsaktion und Produktdefinition
(1) Diese Reservierungsaktion ermöglicht Interessenten („Kunden“) , sich bereits vor Beginn der offiziellen Bestellphase eine bevorzugte Bestellmöglichkeit für ein vom Veranstalter entwickeltes, patentrechtlich geschütztes Produkt im Bereich Camping zu sichern (nachfolgend „Produkt“). Die genaue Produkt- und Markenbezeichnung wird auf der offiziellen Internetseite des Veranstalters bekannt gegeben und ist nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen.
(2) Die Reservierung stellt keinen Kaufvertrag über das Produkt dar und begründet insbesondere keinen Anspruch auf Lieferung, auf Abschluss eines Kaufvertrages oder auf eine bestimmte technische Ausgestaltung des Produkts.
(3) Es gelten ergänzend die Regelungen des Reservierungsvertrags, den jeder Teilnehmer / Kunde mit dem Veranstalter / Anbieter abschließt. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und dem individuellen Reservierungsvertrag geht der Reservierungsvertrag vor.
3. Aktionszeitraum
Die Reservierungsaktion beginnt am 24. August 2026 und endet am 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (MEZ).
Nach Ablauf des Aktionszeitraums werden keine weiteren Reservierungen unter den vorliegenden Bedingungen angenommen.
4. Höhe der Reservierungs-Kaution
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs:
5. Reservierungswert
Unabhängig von der Höhe der gezahlten Kaution besitzt jede gültige Reservierung bei einer verbindlichen Bestellung einen Anrechnungswert von 1.000 € (in Worten: eintausend).
Dieser Betrag wird auf die Anzahlung beziehungsweise den Kaufpreis angerechnet.
Der Anrechnungswert gilt unabhängig von späteren Rabatt- oder Sonderaktionen des Veranstalters (einschließlich seiner Lizenznehmer bzw. Rechtsnachfolger), sofern für eine konkrete Aktion nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
6. Bekanntgabe der Eröffnung der Bestellphase
Der Beginn der offiziellen Bestellphase wird auf der offiziellen Internetseite des Veranstalters bekannt gegeben.
Die Veröffentlichung auf der Homepage gilt als verbindliche Bekanntgabe.
Der Veranstalter kann zusätzlich per E-Mail informieren. Ein Anspruch auf eine individuelle Benachrichtigung besteht jedoch nicht.
7. Reihenfolge der Bestellungen
Die Reihenfolge der Bestellberechtigung richtet sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der ursprünglichen Kautionszahlung.
Diese Reihenfolge bleibt auch bei einer Übertragung der Reservierung unverändert bestehen.
Sollten die verfügbaren Produktionskapazitäten begrenzt sein, erfolgt die Berücksichtigung der Bestellungen entsprechend dieser Reihenfolge.
8. Einlösung der Reservierung
Die Reservierung kann innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eröffnung der offiziellen Bestellphase für eine verbindliche Bestellung genutzt werden.
Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch auf den Anrechnungswert von 1.000 €; die Vorgaben gemäß Ziffer 11 (gesetzliches Widerrufsrecht) bleiben hiervon unberührt.
9. Rückzahlung der Kaution (vertragliches Rücktrittsrecht)
Bis zur Eröffnung der offiziellen Bestellphase ist die Kaution gebunden und kann im Rahmen dieses vertraglichen Rücktrittsrechts nicht zurückgefordert werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Ziffer 11 bleibt hiervon unberührt.
Nach Eröffnung der Bestellphase kann der Reservierungsinhaber die Rückzahlung der Kaution im Rahmen dieses vertraglichen Rücktrittsrechts innerhalb von sechs Monaten verlangen.
Zurückgezahlt wird ausschließlich der tatsächlich gezahlte Kautionsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € (multa penitenziale gemäß Art. 1373 Abs. 3 Codice Civile). Diese Bearbeitungsgebühr fällt beim gesetzlichen Widerruf gemäß Ziffer 11 nicht an.
Der Anspruch auf den Anrechnungswert von 1.000 € entfällt mit der Rückzahlung nach dieser Ziffer endgültig.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist bestehen keine vertraglichen Rückzahlungsansprüche mehr.
10. Übertragbarkeit
Die Reservierung ist frei übertragbar.
Sie kann beliebig oft und zu jedem frei vereinbarten Preis verkauft oder verschenkt werden.
Die Übertragung wird gegenüber dem Veranstalter erst wirksam, nachdem der neue Inhaber registriert wurde.
Bis zur erfolgreichen Registrierung gilt ausschließlich der bisherige Inhaber als berechtigt.
11. Gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Handelt der Teilnehmer als Verbraucher im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. a) Codice del Consumo (D. Lgs. 206/2005) und wird der Reservierungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, steht ihm – unabhängig von Ziffer 9 – ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß Art. 52 ff. Codice del Consumo zu.
(2) Der Teilnehmer kann den Reservierungsvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung in Textform an die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird die vollständige, tatsächlich gezahlte Kaution ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung, erstattet.
(4) Dieses Widerrufsrecht kann gemäß Art. 143 Codice del Consumo nicht zulasten des Teilnehmers abbedungen werden.
12. Ausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, Reservierungen bei missbräuchlicher Nutzung, Betrug, falschen Angaben oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen zu sperren oder zu kündigen.
Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf diese Teilnahmebedingungen und die Reservierungsaktion findet ausschließlich Italienisches Recht Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Reservierungsaktion ist, soweit gesetzlich zulässig, Bozen (39100, Provinz Bozen-Südtirol, Italien). Handelt der Teilnehmer als Verbraucher, bleibt der zwingende Gerichtsstand seines Wohnsitzes gemäß Art. 33 Abs. 2 lit. u) Codice del Consumo unberührt.
14. Geltung weiterer Vertragsunterlagen
Ergänzend gelten der Reservierungsvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung des Veranstalters in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle von Widersprüchen geht der individuelle Reservierungsvertrag den vorliegenden Teilnahmebedingungen vor.